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Herstellerleasing

Das Leasing ist eine spezielle Form der Überlassung von Wirtschaftgütern gegen Entgelt, welche vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer erfolgt. Um das Leasing aus steuerlicher Sicht beurteilen zu können, ist die Zurechnung der Wirtschaftsgüter nötig. Das heißt die Vertragsgestaltung ist der Ausschlaggebende Punkt, den dort ist festgelegt ob die Wirtschaftsgüter den Leasing-Geber oder den Leasing-Nehmer zugeordnet sind. Leasingverträge untergliedern sich in:

  • Operating-Leasing
  • Finanzierungsleasing
  • Spezialleasing

Beim werden die Güter durch den Hersteller vermietet im Normalfall erfolgt ein Vertragsabschluss der den Operating-Leasing oder den Finanzierungsleasing entspricht.

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