Eine Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers aus steuerlicher Sicht, erfolgt nur wenn folgende Bedingungen erfüllt:
Folgende Gegenstände deuten auf einen Privatnutzung hin und sollten nicht in einem Arbeitszimmer aufzufinden sein, da dieses fast ausschließlich beruflichen Zwecken dienen sollte:
Folgende Gegenstände können hingegen in einen Arbeitszimmer zu finden sein:
Wichtig!
Damit Ihr Arbeitszimmer steuerlich auch anerkannt wird sollte es durch Wände oder eine Tür vom privaten Wohnraum abgegrenzt sein denn nach aktueller Rechtssprechung wird eine Arbeitsecke die lediglich durch Vorhänge oder Raumteiler vom Wohnraum abgegrenzt ist, nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Das Finanzamt kann auch einen Grundriss oder eine Besichtigung des Arbeitszimmers verlangen.
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