Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Härteausgleich

Wenn Einkünfte einen bestimmten Höchstwert nicht überschreiten kann der Abzug eines so genannten s erfolgen, der Arbeitslohn ist jedoch davon ausgeschlossen. Der soll zur Verminderung des Altersentlassungsbetrages führen, wenn dieser mehr als 40 % vom Arbeitslohn, beträgt. Bei Landwirten wird zusätzlich eine Minderung nach § 13 Abs. 3 EStG angewendet.

Wichtig!
Beachten Sie da der Höchstbetrag bei einer zusammen Veranlagung nicht verdoppelt und der von 410 € einer stufenartigen Verringerung, welche von der Einkunftshöhe abhängig ist, unterliegt.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.