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Gutschrift

Eine wird vom Leistungsempfänger ausgestellte und hat die Gültigkeit einer Rechnung. Eine anerkannt werden wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Empfänger der (leistender Unternehmer) muss die Berechtigung zum gesonderten Ausweis der Steuer haben
  • Die Angaben der müssen denen einer Rechnung gleichen
  • Zuteilung der an den leistenden Unternehmer muss erfolgt sein
  • bestehen eines Einverständnisses zwischen Empfänger und Aussteller der , das die Abrechnung der Leistung über die erfolgt.

Erfolgt ein Widerspruch durch den Empfänger über den enthaltenen Steuerausweis, verliert die die Wirkung einer Rechnung. Wird durch den Empfänger jedoch nicht wegen des hohen Steuerausweises widersprochen so schuldet er den Betrag in voller Höhe.

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