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Güterbeförderung

Laut Umsatzsteuerrecht werden folgende Beförderungsleistungen unterschieden:

  • Beförderung erfolgt ausschließlich im Inland - Ort der Leistung = Inland
  • Beförderung erfolgt ausschließlich im Ausland - Ort der Leistung = Ausland
  • Ausführung erfolgt teils im Inland und teils im Ausland - (innergemeinschaftlich gebrochen)
  • Gültigkeit des Aufteilungsprinzips bei Personenbeförderungen - nur die im Inland liegenden Stecken unterliegen der Steuer

Innergemeinschaftliche

  • Beginn sowie Ende der Beförderung liegen im selben EG-Land >
  • Entstehung der Beförderungsleistung = Beginn der Beförderungsleistung
  • Teilstrecken deren Beginn und Ende innerhalb eine EU-Landes liegen
  • Teilstrecken deren Beginn und Ende in unterschiedlichen EU-Ländern liegen

Gebrochene Innergemeinschaftliche

  • Beginn sowie Ende der Beförderung liegen in zwei unterschiedlichen EG-Staaten
  • Realisierung des Transportes erfolgt nacheinander, durch zwei unterschiedliche Transportunternehmen mit einem Transportauftrag für die komplette Stecke
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