Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Gruppenunfallversicherung

Werden die Beiträge für eine von den Arbeitgeber übernommen, kann er von der Nutzung einer Pauschalbesteuerung gebrauch machen. Das bedeutet die Beiträge unterliegen einen Pauschalen Lohnsteuerabzug von 20 %, wobei jedoch ein Betrag von 62 € jährlich / Arbeitnehmer nicht überschritten werden darf, den bei Überschreitung des Betrages kann keine pauschalisierte Steuer mehr angewendet werden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.