Eine kann im Steuerrecht für Vorratsvermögen und Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens, angewendet werden.
Vorratsvermögen
Um die Inventur bzw. Bewertung zu erleichtern, können Wirtschaftsgüter gleicher Art des Vorratsvermögens zu Gruppen zusammengefasst werden. Die Ansetzung erfolgt dann mit dem gewöhnlichen Durchschnittswert, wobei die gleichartigen Wirtschaftsgüter für die Zusammenfassung nicht gleichwertig sein müssen. Es muss lediglich ein Durchschnittswert bekannt sein.
Bewegliches Anlagevermögen
Gleichartige Gegenstände können unter Angabe der Stückzahl zusammenfassend in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, vorausgesetzt das Anschaffungsjahr, die Nutzugsdauer sowie die Anschaffungskosten der Gegenstände stimmen überein. Zusätzlich müssen Sie derselben Abschreibungsmethode unterliegen.
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