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Grundstücksvermietung

Die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung von Grundstücken ist von der Umsatzsteuer befreit, wobei der Unternehmer auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten und zur Umsatzsteuer optieren kann. Dadurch hat der Unternehmer die Möglichkeit die Vorsteuer abzuziehen. Umsätze, die wie folgt erzielt werden, unterliegen nicht der Steuerbefreiung:

  • Schlaf- sowie Wohnraumvermietung, die vom Unternehmer für eine kurzfristige Beherbergung von Fremden, genutzt wird
  • Park- bzw. Stellplatzvermietung
  • Campingplatzvermietung (kurzfristig)
  • Mietvermietung von Betriebsvorrichtungen

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