Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Gewerbesteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Gewerbebetriebe und Ihre tatsächliche Ertragskraft

Steuersatz:

  • 5 % (Steuermesszahl) auf Gewerbeertrag
  • Finanzämter stellen Besteuerungsgrundlage fest, bzw. zerlegen und setzen den Steuermessbetrag fest
  • Grundlage: Steuermessbetrag

Steuerart:

  • Realsteuer

wird erhoben von:

  • Gemeinde
  • Einahmen stehen Kommunen zu

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.