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Getränkesteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Entgeltliche Abgabe von diversen alkoholischen bzw. nichtalkoholischen Getränken

Steuersatz:

  • Prozentsatz des Einzelhandelspreise (von Gemeinde festzusetzen)

Steuerart:

wird erhoben von:

  • Gemeinde

Zweck:

  • Vornehmlich Fiskalzweck, Steuerkraft der Schankbetriebe, die durch Umsatz der Getränke entsteht, soll damit abgeschöpft werden.

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