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Freiwilliges Soziales Jahr

Wird von einem Jugendlichen, freiwillig ein soziales bzw. ökologischen Jahr absorbiert, haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag sowie die Freibeträge für Betreuungs-, Ausbildungs- oder Erziehungsbedarf. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche das 18. jedoch noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat.

Tipp!
Lassen Sie Ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen damit die Freibeträge bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtig werden.

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