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Freiwillige Zuwendungen

Werden Zuwendungen auf Grund einer Rechtspflicht geleistet, die freiwillig begründet ist, können diese bei der Steuer nicht geltend gemacht werden. Dies ist ebenso der Fall wenn Zuwendungen an Personen fließen, die dem Steuerpflichtigen gegenüber einen gesetzlich, geregelten Unterhalsanspruch haben. Im Gegensatz dazu können Zuwendungen die nicht freiwillig, sondern im Zuge einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, steuerlich geltend gemacht werden.

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