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Förderverein

Ein hat unter anderen den Aufgabenbereich Mittel zu beschaffen, welche den Zweck der Weitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften, erfüllen. Darüber hinaus muss dieser so genannte "Vereinszweck" als Niederschrift in der Satzung festgehalten werden, denn seit 2002 wird von einen Förderverein, der Status "Gemeinnützigkeit" verlangt, sonst wird ihn untersagt, Spendenquittungen für eingenommene Zuwendungen, auszustellen. Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn der Vereinszweck kirchlicher, mildtätiger bzw. gemeinnütziger Art, zuzuschreiben ist noch dazu ist dieser als selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt in der Satzung fest zuschreiben. Die tatsächliche Zielverfolgung des Vereins muss der Satzung entsprechen. Wird der Gemeinnützigkeit zugesprochen wird der Verein durch steuerliche Vergünstigungen, vom Staat gefördert so ist es Möglich das vereinzelte Einnahmen des Vereins von der Steuer befreit oder vermindert sind.

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