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Fördergrundbetrag (Eigenheimzulage)

Die Eigenheimzulage besteht aus zwei Teilen, einer Grundförderung und der Kinderzulage (Baukindergeld).

Grundförderung

  • für Neubauten - beträgt 5 % der Bausumme / des Kaufpreises (maximal 2.556 € / Jahr)
  • für Alt-, Um-, Erweiterungsbauten - beträgt 2,5 % der Bausumme / des Kaufpreises (maximal 1.278 € /Jahr)

Baukindergeld

  • für jedes zum Haushalt gehörende Kind besteht bei Neu-, Alt, Um- sowie Ereiterungsbauten der Anspruch auf Baukindergeld in Höhe von 767 € / Jahr

Für Beide Förderungen gilt ein Förderzeitraum von 8 Jahren indem der Staat maximal 20.448 € Grundförderung und 6.136 € Baukindergeld / Kind, zahlt

Wichtig!
Die Eigenheimzulage kann nur einmalig im gesamten Leben beansprucht werden, wobei Ehepaare zweimal von diese Förderung gebrauch machen allerdings nicht für das gleich Objekt. Die Eigenheimzulage wird ebenfalls nicht gewährt, wenn zu einen früheren Zeitpunkt bereits eine steuerliche Wohnbauförderung genutzt wurde.

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