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Fördergebietsgesetz

Das beinhaltet eine befristete Sonderabschreibung für Herstellungs- sowie Anschaffungskosten welche, bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sowie bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebs- und Privatvermögens, Anwendung findet. Eine Förderung erfolgt auch durch die Begünstigung nachträglicher Herstellungsarbeiten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Betrieb und an Gebäuden. Das ermöglicht auch im begrenzten Ausmaß die Bildung von steuerfreien Rücklagen um damit Investitionen im Betrieb zu fördern. Des Weitern besteht die Möglichkeit Aufwendungen für die Eigennutzung von Wohnungen als Sonderausgaben begünstigt werden

Wichtig!
Scheidet ein Gesellschafter aus, verliert er automatisch den Anspruch auf die Förderung da die anteilige Zurechnung bei Ihm nicht mehr erfolgen kann wobei beim Eintritt eines Gesellschafters nur die Sonderabschreibung beansprucht werden kann denn die vollständige Ausschöpfung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter ist noch nicht erfolgt. Eine Förderung begünstigt die Gesellschaft und ist zeitanteilige zuzurechnen.

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