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Feuerschutzsteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Versicherungsentgelte (Prämien, Beiträge) für:
    • Feuerversicherungen
    • Versicherungen für Gebäude
    • Hausrat wenn das Versicherungsentgelt teils auf Feuergefahren entfällt
    • Bedingung: versicherte Gegenstände befinden sich im Inland

Steuersatz:

  • 8 % vom Versicherungsentgelt

wird erhoben von:

  • Ländern
  • Einnahmen stehen denselben zu

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