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Existenzminimum

Das steuerliche wird durch einen Grundfreibetrag sichergestellt, überschreiten die Einkünfte des Steuerpflichtigen diesen Grundbetrag muss keine Einkommensteuer abgeführt werden. Bei Kindern wird das durch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, gesichert. Die Grundfreibeträge haben folgende Höhe:

  • 7.325 € - ledige
  • 14.470 € - verheiratete, welche die Einkommensteuer Zusammenveranlagen
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