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Existenzgründer

Als werden natürliche Personen bezeichnet, auf die folgende Gegebenheiten zutreffen:

  • in den letzen 5 Jahren, vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung, an keiner KG bzw. mit mehr als 10 % (mittelbar/unmittelbar), beteiligt waren
  • und keine Erzielung von Gewinnen erfolgte

Werden die Gegebenheiten von allen Unternehmern einer Gesellschaft (z.B. OHG, GbR, ...) sowie von einer Kapitalgesellschaft an der ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind, erfüllt, gelten diese auch als .

Tipp!
haben die Möglichkeit von einer erhöhten Ansparabschreibung Gebrauch zu machen, das lohnt sich jedoch nur wenn auch tatsächlich Gewinne erzielt werden, somit sollte bei einer niedrigen Gewinn oder Verlustrate vorerst auf die Ansparabschreibung verzichtet werden.

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