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Erziehungsgeld

Laut Bundeserziehungsgeldgesetz ist (oder ähnliche Leistungen) nicht zu versteuern, es bedarf einer schriftlichen Beantragung. Alle Personen, die folgende Bedingungen erfüllen, können Anspruch auf erheben:

  • nicht oder nicht voll erwerbstätig sind
  • gewöhnlicher Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland ist
  • zusammen mit einen Kind in einen Haushalt leben für das zu sorgen ist
  • das Kind durch sie betreut und erzogen wird

Varianten der Zahlung

  • 24 Monate - 300 € / monatlich, kann gewählt werden wenn das Jahreseinkommen bei Eltern 30.000 € und bei Alleinerziehenden 23.000 € nicht übersteigt.
  • 12 Monate - 450 € / monatlich (Budget-Variante), kann gewählt werden wenn das Jahreseinkommen bei Eltern 22.500 € und bei Alleinerziehenden 19.500 € nicht übersteigt

Kürzungen / keine Gewährung von Zuschüssen

Zu Kürzungen bzw. Ablehnung von Zuschüssen kann es kommen, wenn folgende Höchstbeträge überschritten werden:

  • Kürzungen - wenn das Jahreseinkommen der Eltern über 16.500 € und bei Alleinerziehenden über 13.500 €
  • kein Zuschuss - wenn das Jahreseinkommen der Eltern über 22.086 € und bei Alleinerziehenden über 19.086 €

Tipp!
Das geht Ihnen nicht verloren, wenn es spätestens 6 Monate danach beantragt wird.

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