Für Personen die in der BRD einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen, ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht vom wesentlichen Interesse. Personen mit einer beschränkten Steuerpflicht sind beispielsweise so genannt Grenzpendler also Ausländer deren gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Wohnsitz im Ausland ist, die aber einem Arbeitsverhältnis in der BRD nachgehen.
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen einer Bruttobesteuerung, wobei Aufwendungen, die in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften stehen, steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Aus diesem Grund bleiben beschränkt Steuerpflichtigen beispielsweise der Werbungskostenabzug sowie der Sonderausgabenabzug vorenthalten. Unter folgenden Gegebenheiten besteht jedoch die Möglichkeit, die beschränkte auf eine unbeschränkte Steuerpflicht zu optieren:
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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