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Erweiterte Unbeschränkte Steuerpflicht

Für Personen die in der BRD einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen, ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht vom wesentlichen Interesse. Personen mit einer beschränkten Steuerpflicht sind beispielsweise so genannt Grenzpendler also Ausländer deren gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Wohnsitz im Ausland ist, die aber einem Arbeitsverhältnis in der BRD nachgehen.

Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen einer Bruttobesteuerung, wobei Aufwendungen, die in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften stehen, steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Aus diesem Grund bleiben beschränkt Steuerpflichtigen beispielsweise der Werbungskostenabzug sowie der Sonderausgabenabzug vorenthalten. Unter folgenden Gegebenheiten besteht jedoch die Möglichkeit, die beschränkte auf eine unbeschränkte Steuerpflicht zu optieren:

  • von den weltweit Erzielten Einkünften des Steuerpflichtigen, müssen 90 % der deutschen Besteuerung unterliegen
  • die 10 % der Erzielten Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, dürfen nicht mehr als 6.136 € / Kalenderjahr betragen
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