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Erweiterte Beschränkte Steuerpflicht

Von der Erweiterten Beschränkten Steuerpflicht sind folgende natürliche Personen betroffen:

  • die in ein Niedrig-Steuer-Land ausgewandert sind
  • in den vergangenen 10 Jahren, bevor der Wohnsitz verlegt wurde, 5 Jahre als deutscher Staatsbürger, unbeschränkte Steuerpflichten hatten
  • weiterhin ein wesentliches, wirtschaftliches Interesse am Inland besteht

Handelt es sich um eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, unterliegen alle ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.

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