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Einkommensteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Einkommen natürlicher Personen
  • bestimmte Einkünfte durch Steuerabzug (z.B. Lohn- und Kapitalertragsteuer sowie Zinsabschlag)

Steuersatz:

  • der tarif muss in wesentlichen Gesichtspunkten der Steuerbelastung sowie dem Finanzbedarf des Staates als auch der steuerlicher Gerechtigkeit und sozialen den Gesichtspunkten des leistungsfähigen Steuerpflichtigen, angepasst sein

Steuerzahler:

  • unbeschränkt mit sämtlichen Einkünften - natürliche Personen mit Wohnsitz bzw. regelmäßigen Aufenthalt im Inland
  • beschränkt einkommensteuerpflichtig – natürliche Personen ohne Wohnsitz bzw. regelmäßigen Aufenthalt im Inland

Wissenswertes:

Folgende Einkünfte unterliegen z.B. der :

  • Forst- und Landwirtschaft
  • Gewerbetriebe
  • Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Verpachtung und Vermietung
  • sonstige in § 22 EStG genannte Einkünfte

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