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Durchlaufende Posten

Als bezeichnet man Beträge die in fremden Namen und auf fremde Rechnung eingenommen bzw. ausgegeben werden. Bereits bei Zu- und Abfluss des Betrages muss Wille und die Verpflichtung bestehen das Geld entsprechend weiterzuleiten. Als werden z.B. Zahlungen auf ein anderes notarielles Konto oder Ersatzauslagen (z.B. Telefonkosten die erst vom Auftragnehmer übernommen und später den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden), bezeichnet. Kein laufender Posten ist beispielsweise die Umsatzsteuer die vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt wird.

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