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Drittlandsgebiet

Als e werden Gebiete im Ausland bezeichnet die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören also das gesamte Ausland bis auf Ausnahme der Gemeinschaftsgebiete als . Darunter fallen:

  • Deutschland: Helgoland (Insel) und das Gebiet Büsing, deutsche Schiffe bzw. Luftfahrzeuge ( in Gebieten die keine Zollgebiet angehören), Freihäfen
  • Frankreich: Departements (Übersee)
  • Spanien: Melilla, Ceuta, Kanarische Inseln
  • Griechenland: Athos (Berg)
  • Italien: Luganer See (italienischer Teil), Livigno, Campione d´ Italia

Der Unterschied zwischen Inland, Drittstaat und EG Ausland, beeinflusst die Umsatzsteuer die erhoben wird. Umsätzen nach § 1 Abs1 des Umsatzsteuergesetzes im Ausland nicht steuerbar, vielmehr sind folgende Umsätze steuerbar:

  • eingeführte Güter aus en in das Inland, Jungholz und Mittelberg (Gebiete Österreichs)
  • entgeltlicher, innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland
  • Ausführung entgeltlicher Lieferung und Leistungen eines Unternehmers im Inland
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