Wird der private PC eines Arbeitnehmers auch für betriebliche Zwecke genutzt so können entstandene Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit, steuerlich geltend gemacht werden. Im Normalfall wird folgendes als berufliche Verwendung anerkannt:
Aufwendungen für Hardware die einen Wert von 410 € (exkl. MwSt.) nicht überschreiten können vom Arbeitgeber im Anschaffungsjahr als Werbungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden. Liegt der Anschaffungswert jedoch über 410 € gilt eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, das heißt die Hardware kann jährlich mit 33,3 % abgeschrieben werden. Kosten für Software sind preisunabhängig sofort abzugsfähig und müssen ebenso wie Kosten für Hardware nach dem Anteil der beruflichen Nutzung aufgesplittert werden.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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