Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Computer

Wird der private PC eines Arbeitnehmers auch für betriebliche Zwecke genutzt so können entstandene Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit, steuerlich geltend gemacht werden. Im Normalfall wird folgendes als berufliche Verwendung anerkannt:

  • eine Kompatibilität wischen privat PC und Arbeitsplatz PC vorliegt
  • vom Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auch ein verwendet wird
  • vom Arbeitnehmer ein Laptop / Notebook verwendet wird
  • die erarbeiteten Ergebnisse einer Nutzung bzw. Weiterverarbeitung durch den Betrieb unterliegen
  • für den Beruf spezifische Programme verwendet werden

Aufwendungen für Hardware die einen Wert von 410 € (exkl. MwSt.) nicht überschreiten können vom Arbeitgeber im Anschaffungsjahr als Werbungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden. Liegt der Anschaffungswert jedoch über 410 € gilt eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, das heißt die Hardware kann jährlich mit 33,3 % abgeschrieben werden. Kosten für Software sind preisunabhängig sofort abzugsfähig und müssen ebenso wie Kosten für Hardware nach dem Anteil der beruflichen Nutzung aufgesplittert werden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.