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Computer vom Arbeitgeber geschenkt

Überlässt ein Arbeitgeber einen seiner Arbeitnehmer unentgeltlich einen Computer (gilt auch für dazugehörige Komponenten wie z.B. Drucker) so wird dieses Geschenk mit einer Lohnsteuer von pauschal 25 % besteuert, es sei denn es handelt sich um einen Computer der bereits abgeschrieben wurde dann ist dieser von der Lohnsteuer befreit. Wird vom Arbeitnehmer ein betrieblicher Computer bzw. Internetanschluss privat genutzt so ist der Nutzungsvorteil ebenfalls von der Steuer befreit.

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