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Brandweinsteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Brandwein (in Bezug auf bestimmte Posten der kombinierten Nomenklatur)

Steuersatz:

  • pro Hektoliter Alkohol - 1.303 €

Steuerart:

  • Verbrauchsteuer

wird erhoben von:

  • Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung)
  • Einnahmen stehen Bund zu

Wissenswertes:
Steuerfreiheit bzw. Steuervergütung besteht für die besondere Verwendung, wie z.B. der gewerblichen Herstellung, von:

  • Lebensmitteln und Aromen wie Essig (außer Getränke)
  • Arznei
  • Kosmetische Mittel
  • Erzeugnissen zu Reinigungs- und Heizzwecken
  • Vorhaben die nicht der Warenherstellung dienen

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