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Biersteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Erzeugnisse der kombinierter Nomenklatur der Position 2203 bzw. Bier aus Mals
  • Erzeugnisse der kombinierten Nomenklatur der Position 2206 Biergemische mit nicht alkoholhaltigen Getränken (z.B. Cola, Fanta, Sprite)

Steuersatz:

  • richtet sich nach Stammwürzegehalt (Einheit = Grad Plato) des Bieres
  • pro Hektoliter Grad Plato - 0,787 €

Steuerart:

  • Verbrauchsteuer

wird erhoben von:

  • Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung)
  • Einnahmen stehen Ländern zu

Wissenswertes:

  • für besondere Fälle ist eine Steuerbefreiung im recht fest geschrieben z.B. für Bier das an Angestellte und Arbeiter der Herstellungsbetriebe kostenlos als „Haustrunk“ abgegeben wird und Bier das zum eigenen Verbrauch von Hobby- und Hausbrauern in deren Haushalten zum Eigenverbrauch zubereitet wird (bis zu 2 hl / Kalenderjahr)

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