Die soll die Schwarzarbeit im Baugewerbe verringern. Sie ist eine neue Form der Besteuerung und seit 01.01.2002 in Kraft getreten. Demzufolge haben alle Auftraggeber von Bauleistungen, die unternehmerisch tätig sind, die Pflicht 15% des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Daraus folgt die zwangsläufige Minimierung des Entgelts um 15 %, für die erbrachte Bauleistung. Dieser Abzug ist allerdings nur für Bauleistungen vorzunehmen, deren Ausführung im Inland erfolgt. Bei Bauleistungen, die wiederum von ausländischen Unternehmen in Deutschland ausgeführt werden, besteht für den Leistungsempfänger die Einbehaltungspflicht der Steuer.
Bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung durch den Auftragnehmer, hat der Auftraggeber keine Pflicht mehr die Steuer abzuziehen. Dasselbe hat Gültigkeit, wenn die Bagatellgrenze von 15.000 € / Jahr bzw. 5.000 € / Jahr, nicht überschritten wird. Vermieter die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen gelten ebenfalls als Unternehmer, allerdings muss der Steuerabzug bei Vermietungen nur vorgenommen werden, wenn mehr als zwei Wohnungen vermietet werden. Bei Überschreitung der Bagatellgrenze, unterliegt der Gesamte Betrag der .
Wichtig!
Wird die vom Auftraggeber nicht einbehalten, muss er mit einen Bußgeld in Höhe von 25.000 € rechnen bzw. in besonders schweren Fällen mit einer Haftstrafe.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen