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Barwert

Normalerweise werden Kapitalverbindlichkeiten und Kapitalforderungen mit den Nennwert angesetzt, von dieser Regelung wird bei der Bewertung von niedrig bzw. unverzinslichen Kapitalforderungen und Kapitalverbindlichkeiten, abgewichen. Denn diese Bedürfen einer Bewertung mittels abgezinsten , wobei ein Zinssatz von 5,5 % anzuwenden ist.

In folgenden Fällen, hat eine Bewertung an Hand des es zu erfolgen:

  • Forderungen / Schulden aus Fälligkeitsdarlehen, die unverzinst sind
  • Forderungen / Schulden aus Fälligkeitsdarlehen, die hoch bzw. niedrig verzinst sind
  • Kapitalforderungen bei Ratentilgung, die unverzinst sind
  • Renten deren Zahlung auf bestimmte Zeit oder Lebenslang, erfolgt
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