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Barlohnumwandlung

Von einer spricht man, wenn der Arbeitslohn in steuerlich begünstigte Zuschüsse umgewandelt wird. Diese so genannte Gehaltsumwandlung kann nur im gegenseitigen Einverständnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommen werden.

Innerhalb einer Gehaltsumwandlung, können vom Arbeitgeber Zuschüsse für die Aufwendungen des Arbeitnehmers gezahlt werden. Unter die Aufwendungen des Arbeitnehmers fallen beispielsweise, Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitstätte die für öffentliche Verkehrsmittel aufgewendet werden müssen auch wenn die Nutzung verbilligt ist. Seit 01.01.2002 hat der Arbeitgeber zudem die Möglichkeit eine Umwandlung von Barlohn in Beiträge einer betrieblichen Altersvorsorge zu verlangen.

Tipp!
Die Umwandlung des Gehaltes, führt beim umgewandelten Gehalt nicht zur Befreiung der Steuer bzw. des Erlass von Teilen der Sozialversicherungsbeiträge. Ein Steuervorteil entsteht erst dann wenn vom Arbeitgeber Sachleistungen gezahlt werden obwohl er noch Arbeitslohn schuldet.

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