Für eine Nebentätigkeit bei einer können in fast allen Fällen Betreuungs- und Pflegeleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Zur Vereinfachung können diese Kosten mit 60 % angesetzt werden, das heißt 60 % des Geldes von der Steuer befreit werden können, allerdings nur bis zu einen Höchstsatz von 1.848 € / Jahr. Von der 60 % Regelung kann jedoch bei Nachweis über einen höheren Betreuungs- bzw. Pflegeanteil abgewichen werden, so dass damit auch ein höherer prozentualer Anteil von der Steuer befreit werden kann.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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