Übersteigen die Zinserträge nicht die bzw. den -zinssatz kann von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgelassen werden.
Erfolgt bei einzelnen Guthaben die Gutschreibung der Kapitalerträge nur einmalig im Kalenderjahr und übersteigen diese nicht die von 10 € so wird vom Abzug der Steuer abgelassen.
Bagatellzinssatz
Die Banken sind nicht verpflichtet die Kapitalertragsteuer abzuführen bzw. einzubehalten wenn der Zinssatz oder der Bonus für Sichteinlagen nicht höher als 1 % ist. Relevant für die Einordnung als Sichteinlage ist das der Steuerpflichtige zeitunabhängig über das Geld verfügen kann (z.B. durch Lastschrift, Barauszahlung, Überweisung, ect.) demnach werden z.B. die Gelder auf Girokonten als Sichteinlage, bezeichnet.
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