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Außerordentliche Einkünfte

Diese Form der Einkünfte wird ermäßigt besteuert, das heißt der Steuersatz wird anhand der so genannten Fünftregelung bemessen. Zu den Außerordentlichen Einkünften zählen Einnahmen die nicht den regulär bezogenen Einkünften unterliegen (z.B. Veräußerungsgewinne, Nutzungsvergütungen, Entschädigungen).

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