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Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen bezeichnet man Aufwendungen die ein Steuerpflichtiger zwangsläufig aufbringen muss und diese die zumutbaren Belastungen überschreiten. Das heißt Aufwendungen die sich vom Großteil der Steuerzahler, zu gleichen Gegebenheiten, abheben. Zu diesen Aufwendungen werden Bar-, sowie Sachleistungen gezählt. Sie werden dann als zwangsläufig bezeichnet, wenn ein Arbeitnehmer sich aus rechtlicher Sicht diesen Aufwendungen nicht entziehen kann.

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