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Ausbildungskosten

Als werden alle Ausgaben bezeichnet die in einen unmittelbaren zusammenhang mit der Beruflichen Ausbildung, zustande kommen. Diese können als Sonderausgaben in Höhe von bis zu 920 € / Jahr geltend gemacht werden, besteht die Notwendigkeit einer externen Unterbringung erhöht sich das Abzugsfähige Betrag auf 1.227 € / Jahr.

Voraussetzungen:

  • Es darf kein Zusammenhang zwischen einer hauswirtschaftlichen Ausbildung / Weiterbildung bestehen.

Tipp!
Der Sonderausgabenabzug gilt nicht nur für die eigenen sondern auch die des Ehegatten!

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