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Ausbilder

Nebenberufliche Tätigkeiten z.B. als , Erzieher, Betreuer sind bis zu einen Höchstbetrag von 1.848 € von der Steuer befreit und der Übungsleiterpauschale zuzuordnen. Darüber hinaus werden u. a. auch die Tätigkeiten als Gruppenleiter, Dirigenten oder Trainer bei der Steuer begünstigt. Wird der Höchstbetrag dabei überschritten so darf nur der Mehrbetrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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