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Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigung

Werden en durch öffentliche Kassen (z.B. Bund, Land, Ersatzkassen, ...) gezahlt, so sind diese von der Steuer befreit. Dabei ist zu beachten, dass die Steuerfreiheit nur gewährleistet ist wenn die gezahlten Beträge der Abdeckung von Aufwendungen dienen, die evtl. als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Wurde die durch eine Rechtsordnung oder ein Gesetz festgelegt so können Personen mit einer Hauptamtlichen Tätigkeit die Entschädigung zu 100 % steuerfrei und bei Personen mit Ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu 1/3 aber mind. 154 €, erstattet werden. Besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch so wird für beide max. ein Betrag von 154 € steuerfrei, erstattet. Bei gelegentlich ehrenamtlich tätigen Personen kann ein täglicher Betrag von 6 € steuerfrei anhand einer Pauschalentschädigung erstattet werden.

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Steuern Allgemeines auf einen Blick!

  • Ratgeber zum Elterneld - finanziell abgesichert in die Zukunft

    Bekanntermaßen können frischgebackene Eltern jeden Cent gebrauchen. Jahrelang hatten sie zwei Gehälter zu Verfügung, mit dem ersten Kind müssen sie rechnen um gut über die Runden zu kommen. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über Elterngeld,...[mehr]

  • Die aktuellen Steuertermine 2009

    Die aktuellen Steuertermine 2009 im Überblick.   Fälligkeit Steuerart Zeitraum/Zahlungsart ...[mehr]

  • Steuertermine 2007

    Januar 10. 1. (15. 1. Schonfrist) Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzug Lohn- und Kirchensteuer 2006 Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung Februar 12. 2. (15. 2. Schonfrist) Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzug Lohn- und Kirchensteuer 2006 Umsatzsteuer...[mehr]

  • Steuertermine 2006 - Die sollten Sie nicht verpassen!

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  • Freibeträge

    Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich im wesentlichen in der Höhe der , die dazu gedacht sind das Einkommen, welches zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern zu belasten. Der Grundfreibetrag wird demzufolge an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten...[mehr]

  • Merkmale für die Zuordnung der Lohnsteuerklasse

    Folgende Merkmale sind für die Zuordnung der Lohnsteuerklasse relevant: Lohnsteuerklasse I Arbeitnehmer, die: ledig oder geschieden sind verheiratet sind, Ehegatte aber im Ausland lebt verheiratet sind, aber dauernd getrennt leben verwitwet sind keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse III...[mehr]

  • Lohnsteuerklassen

    Der Lohnsteuerabzug sowie Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers. Diese ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Das Einkommensteuergesetz verzeichnet 6 verschiedene . Verwendet ein Arbeitgeber im...[mehr]

  • Steuerpflicht

    Von spricht man wenn ein Sachverhalt gegeben ist an den das Gesetz eine Steuer geknüpft hat z.B. ist jemand: einkommensteuerpflichtig wenn Einkünfte erzielt werden umsatzsteuerpflichtig wenn als Unternehmer Umsätze erzielt werden grunderwerbsteuerpflichtig wenn ein...[mehr]

  • Kritikpunkte

    Erzwungene Abgaben Durchschlagskraft bei Steuern mit Lenkungsfunktion Durchsetzung gegen bestimmte Interessengruppen Gerechtigkeit wer zahlt Steuern in welcher Höhe Keine Beeinflussung für die Verwendung, durch Steuerzahler Angemessenheit welche Höhe ist vertretbar [mehr]

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