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Aufrechnung

Als wird die Verrechnung einer Forderung mit einer Gegenforderung bezeichnet. Das heißt, erbringt beispielsweise ein Maler eine Leistung von 1.000 € für das Finanzamt können diese mit den Forderungen gegenüber des Malers verrechnet werden. Die durch Ansprüche aus Steuerschuld sowie die gegen diese Ansprüche unterliegen den Vorschriften des bürgerlichen Rechts und sollten folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ansprüche müssen gegenseitig existieren (Gegenseitigkeit)
  • Die Ansprüche müssen sich auf Geld beziehen (Gleichartigkeit)
  • Hauptforderung (Forderung des Gegners der ) muss bereits verrichtet wurden sein (Erfüllbarkeit)
  • Gegenforderung muss fällig sein (Fälligkeit)

Keine aus Steuerschuldverhältnissen kann beansprucht werden wenn eine Ausschlussfrist bereist verjährt oder abgelaufen ist.

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