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Aufmerksamkeiten

Unter versteht man kleine Präsente vom Arbeitgeber welche einem rein betrieblichen Interesse zuzuordnen sind. Ihr Geldwert sollte einen normalen "Geschenkewert" haben. Sachzuwendungen bleiben bis zu einer Höhe von 40 € von der Steuer befreit, wobei Geldzuwendungen zum Arbeitslohn gehören.

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