Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Asthma

Entstehen den Eltern Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung (z.B. Schulinternat) ihres an erkrankten Kindes, so gelten diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Bedingung dafür ist jedoch der unerlässliche Nachweis, dass die Unterbringung aus klimatischen Gründen notwendig war und zur Heilung bzw. Linderung der Krankheit, erfolgte. Ebenfalls nachweispflichtig ist, dass der Besuch der Schule nur aus Gründen der Heilbehandlung nebensächlich und nachhaltig arrangiert wurde.

Wichtig!
Holen Sie sich vor der ortsfremden Unterbringung unbedingt ein amtsärztliches Attest, um Schwierigkeiten beim Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit, zu vermeiden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.