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Architekten

Da eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, unterliegen sie damit nicht der Gewerbesteuer. Dieser Umstand ändert sich jedoch durch die Führung eines büros in Form einer KG. Im Gegensatz dazu wird ein büro von der Gewerbesteuerbefreit wenn es der Führung mehrerer als Soziätät, unterliegt. Die Einkünfte eines werden aus selbstständiger Arbeit erzielt und können ihre Gewinne durch Einnahmen- bzw. Überschussrechnungen ermitteln, daher ist die Aufstellung einer Bilanz kein Muss, die Gewinnhöhe ist dabei unrelevant.

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