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Arbeitszimmer

Als werden Räumlichkeiten bezeichnet, deren Zweck eine Tätigkeit erfüllt die nicht der Freizeit zuzuordnen ist. Ein gehört nicht zu der Standarteinrichtung eines Wohnsitzes und ist daher optional zu betrachten. In den meisten Fällen sind zweckmäßig eingerichtet (z.B. wie ein Büro) und dienen der Organisation bzw. Ausübung von Arbeit. Die Absetzung eines s als Werbungskosten, aus steuerlicher Sicht, erfolgt nur dann wenn 90 % der Nutzung beruflichen Zwecken zuzuordnen sind.

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