Die Anerkennung bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen wird steuerlich nur gebilligt, wenn Sie den Fremdvergleich bestehen. Das heißt der vertragliche Inhalt muss dem zwischen Dritten üblichen, entsprechen. Wichtig ist zudem die tatsächliche Realisierung des vertraglichen Inhalts und ernsthafte Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und deren Kindern vereinbart beträgt der monatliche Mindestlohn 100 €.
Tipp!
Achten auf den Besitz einer Lohnsteuerkarte und die Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Empfehlenswert ist es, den Lohn auf das Konto des Angestellten überweisen werden wobei es nicht steuerschädlich ist, wenn dieser auf ein gemeinsames Konto z.B. der angestellten Frau, fließt. Um nicht in Nachweisschwierigkeiten zu gelangen vermeiden Sie eine Barauszahlung des Lohnes.
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