Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Arbeitsvertrag unter Angehörigen

Die Anerkennung bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen wird steuerlich nur gebilligt, wenn Sie den Fremdvergleich bestehen. Das heißt der vertragliche Inhalt muss dem zwischen Dritten üblichen, entsprechen. Wichtig ist zudem die tatsächliche Realisierung des vertraglichen Inhalts und ernsthafte Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und deren Kindern vereinbart beträgt der monatliche Mindestlohn 100 €.

Tipp!
Achten auf den Besitz einer Lohnsteuerkarte und die Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Empfehlenswert ist es, den Lohn auf das Konto des Angestellten überweisen werden wobei es nicht steuerschädlich ist, wenn dieser auf ein gemeinsames Konto z.B. der angestellten Frau, fließt. Um nicht in Nachweisschwierigkeiten zu gelangen vermeiden Sie eine Barauszahlung des Lohnes.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.