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Arbeitslohn

Alle Gelder und Bezüge die ein Arbeitgeber auf Grund eines Arbeitsvertrages einen Arbeitnehmer zahlt, nennt man . Dabei spielt es keine Rolle ob die Zahlungen einmalig oder regulär sind und ob ein rechtlicher Anspruch auf diese besteht. Ebenso irrelevant ist der Begriff und die Form unter welcher sie gezahlt werden. Nicht zum zählen Geldleistungen die vom Arbeitgeber vollkommen im betrieblichen Interesse erbracht werden, z.B. Fortbildungsmaßnahmen.

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