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Arbeitnehmerüberlassung

Mit der bezeichnet man die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Dritten um Arbeitsleistungen zu voll richten. Im Normalfall ist der Verleiher Arbeitgeber, es sei denn es handelt sich um einen nicht erlaubte bei der der Dritte den Arbeitslohn an den Leiharbeiter zahlt, denn damit ist der Dritte regelmäßiger Arbeitgeber.

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