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Arbeitgeberanteil

Als bezeichnet man den Teil, der vom Arbeitnehmer zur Sozialversicherung geleistet wird. Zahlt der Arbeitgeber den gesetzlich vorgegebenen Pflichtanteil bleibt der Arbeitgerberanteil, steuerfrei. Zahlt er jedoch einen höheren Beitrag wird der Mehrbetrag besteuert.

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