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Ansparabschreibung

Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen ist es bereits in der Ansparphase bzw. Planungsphase gegönnt Steuerverringernde Rücklagen bis zu 40 % zu bilden.

Voraussetzung:

  • Anschaffung bzw. Herstellung des Gutes muss spätestens 2 Jahre nach der Bildung der Rücklagen erfolgen
  • mit dem Abschreibungsbeginn des Gutes muss ebenfalls die Auflösung der Rücklage, erfolgen
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