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Anrechnung der Steuern

Nicht alle Steuern werden mit der Veranlagung zur Einkommensteuer erhoben sondern direkt bei der Einnahmenentstehung z.B. Lohn- und Kapitalertragsteuer. Diese Steuern nennt man Abzugsteuern. Sie werden von Dritten (z.B. Arbeitgeber) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt von den sie dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer auf die Steuerschuld angerechnet werden.

Tipp!
Sobald Ihnen Abzugssteuern entstehen ist es empfehlenswert am Ende des Jahres eine Steuererklärung zu machen.

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