Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Angehörige

nennt man Personen die in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Aus steuerlicher Sicht spielt der Verwandtschaftsgrad bei der Schenkung, Erbung, Eigenheimzulage und den Auskunftsverweigerungsrecht, eine wesentliche Rolle. Keine n sind die Kinder von Geschwister untereinander bzw. Cousin(e).

Wichtig!
Das Verhältnis der n bleibt auch bei einer Scheidung erhalten, jedoch nicht bei der Lösung einer Verlobung.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.